Fernwärme- und Kälteversorgungsunternehmen sowie Contractoren („Fernwärmeversorger“) haben sich kurz- und mittelfristig in vielfältiger Art und Weise auf Veränderungen in ihrem Geschäftsumfeld einzustellen. Neben bereits intensiven Debatten um Möglichkeiten der CO2-Kostenweiterbelastungen, Veränderungen der Regelungen um Preisänderungs- und Laufzeitklauseln beschert der Gesetzgeber den Marktteilnehmern seit mehreren Jahren neue Regelungen (AVBFernwärmeV, FFVAV, GEG, WPG), die Fernwärmeversorger vor große Herausforderungen stellen bzw. stellen werden. Für die Fernwärmebranche stellen sich verschiedene kaufmännisch-strategische Fragen, wie sie mit dem veränderten bzw. neuen Rechtsrahmen in ihren Kundenbeziehungen umzugehen haben. Antworten müssen dabei u.a. auf folgende Fragen gefunden werden:
Gelten die Änderungen der AVBFernwärmeV und die Neuregelungen der FFVAV seit dem Inkrafttreten der Verordnungen für alle vertraglichen Arten der Fernwärmeversorgung?
Wann und mit welchem Inhalt müssen Fernwärmeversorger die Veröffentlichungspflichten in § 1a AVBFernwärmeV auffüllen?
Wie ist die Möglichkeit der Geltendmachung einer Leistungsreduzierung – niedergelegt in § 3 AVBFernwärmeV – rechtlich zu beurteilen und welche Restriktionen gibt es bei der Rechtsausübung zu beachten?
Können Preisgleitklauseln nach der neuen AVBFernwärmeV noch einseitig geändert werden? Wie ist § 24 Abs. 5 S. 5 AVBFernwärmeV im Zusammenspiel mit der neuesten BGH-Rechtsprechung zu beurteilen?
Welche zeitlichen und technischen Vorgaben sind in Bezug auf die Fernablesbarkeit der Wärmemessung zu beachten?
Was sind Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen? Wann und in welchen rechtlichen zulässigen Formaten sind diese Informationen Fernwärmekunden zur Verfügung zu stellen?
Welche Aspekte sind im Bereich des Abrechnungswesens neu und was sind die nächsten notwendigen Handlungsschritte?
Welche begleitenden Informationen müssen der Abrechnung beigefügt werden?
Was für Folgen können eintreten, wenn die Vorgaben der FFVAV nicht oder nicht in dem rechtlich gebotenen Maße umgesetzt werden? Was ist aus Gründen der betrieblichen Compliance zu berücksichtigen?
Ausblick: Was könnte sich in 2025 noch Neues ergeben?
Ziel dieses Grundlagenseminars ist es, Sie für die neuen Regelungen des Fernwärmevertragsrechts zu sensibilisieren und somit Hilfestellungen für die tagtägliche Arbeit zu geben.
Veranstaltungen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle kaufmännischen und technischen Führungskräfte und Experten in Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen.